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Pergola Baugenehmigung in Hamburg

Aktualisiert: August 2026 Als Quelle in Google merken

In Hamburg regelt die HBauO (§ 61 HBauO i.V.m. Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g), wann eine Baugenehmigung für Pergolen und Terrassenüberdachungen nötig ist. Hier die Fakten auf einen Blick.

Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

Die Kernregel

30 m²

Max. Grundfläche

3 m

Max. Tiefe

Verfahrensfrei

Keine Genehmigung nötig

Rechtsgrundlage: § 61 HBauO i.V.m. Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g

Der Wortlaut der Vorschrift

Die Kernregel oben stammt nicht aus zweiter Hand. Das ist die Stelle im Gesetz, auf die sie sich stützt:

„Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m vor Erdgeschossen sowie untergeordnete Überdachungen wie zum Beispiel Hauseingangsüberdachungen,“
Anlage zu § 61 HBauO Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g, HBauO vom 06.01.2025 (gültig ab 01.01.2026) · Primärquelle öffnen

Direkt am Gesetzestext geprüft am 12.08.2026. Änderungen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

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Besonderheiten in Hamburg

Überdachungen von Terrassen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe vor Erdgeschossen sind verfahrensfrei (§ 61 HBauO i.V.m. Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g). Hamburg hat die HBauO zum 01.01.2026 neu erlassen, die alte Fundstelle § 60 gilt nicht mehr. In Erhaltungsgebieten und bei denkmalgeschützten Gebäuden kann trotzdem eine Genehmigung nötig sein.

Was zählt als überdachte Fläche?

Entscheidend ist, ob die Konstruktion eine geschlossene oder weitgehend geschlossene Dachfläche hat. Eine Pergola mit offenen Querbalken oder Rankgitter gilt in der Regel nicht als Überdachung im Sinne der Bauordnung – und braucht damit auch keine Genehmigung, unabhängig von der Größe.

Sobald du ein festes Dach montierst – egal ob Glas, Polycarbonat, Lamellen oder Stoff-Bespannung – wird aus der offenen Pergola eine Terrassenüberdachung. Dann greifen die Regeln der HBauO greifen.

Vor dem Bau prüfen

  • ✓ Grundfläche der Überdachung berechnen (Breite × Tiefe)
  • ✓ Bebauungsplan (B-Plan) beim Bauamt einsehen – kann strengere Vorgaben enthalten
  • ✓ Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze prüfen (in der Regel mindestens 3 m)
  • ✓ Bei Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung: separate Genehmigung nötig
  • ✓ Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Bauvoranfrage stellen
  • ✓ Bei Grenzbebauung: Nachbarn informieren und Zustimmung dokumentieren
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Häufige Fragen

Brauche ich in Hamburg eine Baugenehmigung für eine Pergola?

In Hamburg sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe in der Regel genehmigungsfrei. Das ergibt sich aus § 61 HBauO i.V.m. Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g. Freistehende Pergolen ohne geschlossene Dachfläche können je nach Konstruktion noch lockerer gehandhabt werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Bauamt.

Was passiert, wenn ich in Hamburg ohne Genehmigung baue?

Wird ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet, kann das Bauamt einen Baustopp verhängen und den Rückbau anordnen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben musst du die materiellen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan) einhalten – sonst kann der Nachbar klagen.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Lamellendächer in Hamburg?

Lamellendächer fallen in der Regel unter die gleiche Regelung wie Terrassenüberdachungen, da sie eine feste Dachkonstruktion darstellen. Entscheidend ist die Grundfläche (bis 30 m²) und die Tiefe (bis 3 m). Bei motorisierten Lamellendächern mit Seitenteilen kann die Einordnung anders ausfallen – hier lohnt eine Bauvoranfrage.

Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?

Die Abstandsflächen regelt die HBauO. Als Faustregel gelten in den meisten Bundesländern 3 m zur Grundstücksgrenze. Bei Grenzbebauung (z. B. Reihenhaus) gelten Sonderregelungen. Auch wenn die Pergola selbst genehmigungsfrei ist, müssen die Abstandsflächen eingehalten werden. Bei Unsicherheit: Lageplan und Bebauungsplan beim Bauamt einsehen.